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Datenschutz im Biergarten

Bringen die Coronabeschränkungen den Datenschutz ins Wanken?

Die Corona-Pandemie hat in der Gesellschaft zu schwerwiegenden Einschränkungen geführt. Es ist verständlich, dass die Politik mit mehr oder weniger Sachverstand alles unternommen hat, um die Menschen zu schützen und das, wie die versch. Gerichtsurteile zeigten, auch unter Umgehung der bürgerlichen Rechte und Grundrechte. So darf mittlerweile demonstriert werden, wenn auch mit Sicherheitsabstand und Beschränkung der Teilnehmerzahl. Der Aufenthalt in einer Gaststätte ist allerdings ebenfalls reglementiert.

Dabei wurde nun auch festgelegt, dass Personen (aus max. zwei Haushalten) sich in Biergärten und in Restaurants treffen können. Der Besuch bringt es allerdings mit sich, dass die Erfassung der Personen vorgeschrieben ist. So sind die Namen, mailadresse, Telefon, Datum und Uhrzeit schriftlich festzuhalten und beim Gaststättenbetreiber zu sammeln, damit die Infektionskette bei bedarf nachvollzogen werden kann.

Leider wurde bis dato aber übersehen, dass es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, die entsprechend der DSGVO auch zu behandeln sind. Auf den meisten  Erfassungsbögen wird dabei beispielsweise auf die Datenverarbeitung, Aufbewahrungszeit und Verwendung nicht hingewiesen. Von Löschung, Widerruf, Änderung ist kein Wort zu lesen. Ein wohl eindeutiger Verstoß gegen den Datenschutz.

Gerade die Aufbewahrung und der Löschvorgang sind ein absolutes Muss, wenn derart persönliche Daten erfasst werden. Denn es wird noch eine ganze Weile Coronabeschränkungen geben und was passiert dann mit den Daten resp. den ausgefüllten Blättern. Wer sorgt für die datenschutzgerechte Entsorgung dieser Daten? Not macht erfinderisch und es ist an der Zeit sich darüber noch einmal Gedanken zu machen, um Mißbrauch zu unterbinden.

Die erfassten Daten und Datenblätter lassen Spuren zurück, die nicht in falsche Hände geraten dürfen.

Aktualisierung: Ein Musterfragebogen für die Erfassung von Kontaktdaten der Gäste in der Gastronomie ist hier abrufbar


Schreiben an die DEHOGA am 25.5.20 12:00

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist Coronazeit und die mannigfachen Informationen für Betriebsstätten sind gewaltig. Als Datenschutzbeauftragter stelle ich allerdings nun fest, dass es scheinbar keinerlei Hilfestellung für Gaststätten gibt, die das Formular für die Erfassung von personenbezogenen Daten betreffen. Diese Daten beinhalten Name, Gast, mailadresse, Telefon, Unterschrift, Datum und Uhrzeit. Mein Wirkungskreis ist derzeit Bayern, wo eine Datenerfassung Pflicht ist.

Es gibt Plakate für das Verhalten von Gästen und Mitarbeitern und vieles mehr. Nur das Thema Datenschutz und wir reden hier von personenbezogenen Daten, die auf Fragebögen erfasst werden, gibt es keinerlei Regelungen, so mein Kenntnisstand.

Ich frage daher höflich an, ob Ihre Organisation hierzu bereits Informationen herausgegeben hat, wie ein datenschutzkonformer Fragebogen auszusehen hat und wie mit den Daten umzugehen ist.

Für eine Stellungnahme und ggf. Infos zu bereitgestellten Hilfsmitteln  für Gaststätten danke ich.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Bruckner
zertifizierter Datenschutzbeauftragter


Schreiben an das LDA Bayern am 25.5.20 12:00

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei versch. Besuchen von Gaststätten musste ich leider feststellen, dass Erfassungsbögen wegen der Erfassung von personenbezogenen Daten zur Identifizierung von Coronainfektionen offen mit Daten vorhergehender Besucher ausliegen und somit auch meine Daten und die der vorhergehenden Gäste. Es befindet sich zudem keinerlei Hinweis auf die Datenverarbeitung und Datenaufbewahrungsdauer auf diesen Fragebögen.

Ich erbitte Auskunft, wie das aus Ihrer Sicht gesehen wird und ob Sie einen Rechtstext für mich und meine Kunden bereitstellen, der einen datenschutzgerechten Fragebogen abbildet.

Für eine Information zu beiden Fragen danke ich und hoffe, dass gemäß DSGVO keine Aushöhlung des Datenschutz zu erwarten ist und meine Bedenken gegen die derzeitige Verwendung schnell ausgeräumt werden können.

Gerne höre ich von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Bruckner

Antwort vom LDS am 25.5.20 18:00


LDA-1085.3-5045/20-H

Sehr geehrter Herr Bruckner,

ja, haben wir soeben wenige Minuten nachdem uns die Staatsregierung von der leicht geänderten Fassung der Bekanntmachung auf unserer Homepage veröffentlicht, siehe https://www.lda.bayern.de/de/thema_corona_gastronomie.html mit Link.